Hygiene beim Schlachten
Eine schmerzfreie Schlachtung bedeutet, dass das Tier vor dem Starten des Blutentzuges betäubt sein muss. Zu einer ordnungsgemäßen Schlachtung gehört auch gut geschultes Personal. Dafür muss man Sachkundenachweise erbringen. Anforderungen sind außerdem Technikverständnis, handwerkliches Geschick und Verantwortungsbewusstsein. Für Nutztiere gibt es ein eigenes EU – Recht, das die Regeln für eine Schlachtung in Deutschland vorschreibt. Dadurch sind Betäubungs- und Tötungsmethoden verbindlich vorgeschrieben. Das EU – Recht für Nutztiere gilt schon seit Dezember 1999, deshalb wurden sie bis jetzt nur optimiert und werden immer wieder erneut getestet.
Auch nach der Schlachtung muss man das Fleisch untersuchen lassen. An Schlachttierkörpern und deren Organe wird kontrolliert, ob alle EU-Vorgaben eingehalten wurden.
Um die Hygieneregeln strenger einhalten zu können wird ein Schlachtbetrieb in einen schwarzen Bereich und in einen weißen Bereich aufgeteilt. Der schwarze Bereich ist ein Raum für Körperteile des Schlachtkörpers, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Im weißen Bereich findet die Schlachtung und Grobzerlegung statt. Zudem gehört auch eine strenge und regelmäßige Hygienekontrolle des Personals, der Arbeitsmittel und der Maschinen, da sie regelmäßig gewartet und desinfiziert werden müssen. Dabei muss man auch auf die Raumtemperatur achten, die immer so niedrig sein soll, dass sich keine Keime bilden können. Somit darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Alle Kontrollen müssen dokumentiert werden.
All diese Vorgaben werden von uns eingehalten.
Hygiene bei der Haltung von Schweinen und Rindern
Es wird eine gewisse Hygiene vorausgesetzt, die nicht nur beim Transport, sondern auch bei der Haltung für mehr Sauberkeit sorgt. Denn, wenn das Tier später verzehrt werden soll, muss sich der Käufer sicher sein, dass er sauberes Fleisch gekauft hat. Die Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen und Rindern gibt vor, dass nach jeder Einstallung oder Ausstallung von den Tieren die eingesetzten Geräte und der Verladeplatz zu reinigen und zu desinfizieren sind. Das gilt auch zwischen der Ausstallung und der Wiederbelegung. Die Fahrzeuge sind ebenfalls direkt nach dem Benutzen zu reinigen. Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass zum einen eine ordnungsgemäße Bekämpfung von Schädlingstieren durchgeführt wird und auch freiwerdende Buchten umgehend gereinigt werden. Sonstige Einrichtungen zur Aufbewahrung toter Tiere müssen nach jeder Entleerung umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Letztendlich werden Schutzkleidung und Schuhe regelmäßig in kurzen Abständen gereinigt. Wenn es sich um Einwegschutzkleidung handelt, muss diese natürlich nach Gebrauch entsorgt werden.
Hygienemaßnahmen werden von der Regierung als sehr wichtig eingestuft und sind demnach natürlich einzuhalten. Das Wohl der Menschen und der Tiere wird hier an erster Stelle gesetzt.
